Eigenland-Parzelle

Eigenland-Parzelle

Eine Eigenland-Parzelle bezeichnet in der Regel ein Grundstück, das sich im Privatbesitz einer Person oder eines Unternehmens befindet. Der Begriff „Eigenland“ betont den rechtlichen Besitz des Landes, während „Parzelle“ eine abgegrenzte Fläche innerhalb eines größeren Landareals meint. Eigenland-Parzellen können beispielsweise landwirtschaftlich genutzt, bebaut oder als private Rückzugsorte gestaltet werden. Der Eigentümer hat die volle Verfügungsgewalt über die Nutzung und Gestaltung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Auf einer Eigenland-Parzelle kann auch ein Wohnhaus stehen. Eine Besonderheit in Bremen sind die „Kaisenhäuser“, die vom Bremer Bürgermeister Wilhelm Kaisen, nach dem 2. Weltkrieg, politisch gewollt und erlaubt waren, um Wohnraum für Familien zu schaffen.
Alle anderen Parzellen sind Pacht-Parzellen, auf denen aber auch ehemalige Kaisebhäuser stehen können, die in der Regeln vertraglich von Kleingartenvereinen verpachtet werden.